- Gesuchsgegnerin: monatl. Nettoeinkommen: Fr. 4'550.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) - C._____: monatl. Nettoeinkommen: Fr. 215.00 8. Weitergehende oder anderslautende Anträge der Parteien werden abgewiesen. […]" 2. 2.1. Gegen diesen ihr am 18. Februar 2025 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 27. Februar 2025 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: -5-