Der Kläger hielt an seinen mit Eheschutzgesuch gestellten Anträgen fest. 1.6. Mit Entscheid vom 13. Januar 2025 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Q._____: " 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind und seit dem 1. Juli 2024 getrennt leben. -4- 2. Die Tochter C._____, geboren am tt.mm. 2020, wird für die Dauer der Trennung unter die Obhut des Gesuchstellers gestellt.