" 1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit dem 1. Juli 2024 getrennt leben. 2. Es sei die alternierende Obhut über Tochter C._____, geb. tt.mm.2020, für die Dauer des Getrenntlebens anzuordnen. 3. C._____ sei unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitszeiten der Gesuchsgegnerin wie folgt von den Eltern zu betreuen - Jeweils am Vormittag vom Kindsvater und am Nachmittag von der Kindermutter - Alternierend jedes Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend - Während der Hälfte der Schulferien von jedem Elternteil