1.3. Am 7. Februar 2025 überbrachte die Beklagte dem Bezirksgericht Lenzburg die "Zahlungsbestätigung E-Finance" der PostFinance AG über die Konkursforderung (Fr. 1'985.65). 2. Am 10. Februar 2025 entschied der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg Folgendes: " 1. Das Konkursbegehren wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 200.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet. Es wird festgestellt, dass dieser Betrag der Gesuchstellerin durch die Bezahlung des Gesamtbetrages ersetzt worden ist.