3. 3.1. Gegen diesen ihm am 14. Februar 2025 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 24. Februar 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: -3- " Es sei der Entscheid des Präsidiums des Bezirksgerichts S._____ vom 11. Februar 2025 aufzuheben; es sei in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 24. Mai 2024 definitive Rechtsöffnung zu erteilen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen; eventuell es sei das Gesuch zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."