Hinsichtlich der Ausbildungssituation der Klägerin ergibt sich aus den Akten, dass sie sich vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2024 in der Lehrausbildung zur Fachfrau Betreuung EFZ befunden hat (Beilage 2 zum Rechtsöffnungsgesuch) und vom 1. August 2024 bis "voraussichtlich" 31. Juli 2025 -6-