der Unterhaltsbeiträge betreffend die Klägerin eingereicht habe. Gerichtspräsident Corboz habe ihn nur auf den "Entscheid vom 15.10.2021" aufmerksam gemacht, ohne den Antrag ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Im "Entscheid vom 15.10.2021" werde auf "Seite 3, 7.1" auf den "Passus Unterhalt von A._____" verwiesen. Das Gesuch um Abänderung des Unterhalts habe er gestellt, um diese "verzwickte Situation" zu umgehen. Da die Klägerin nun eine angemessene Ausbildung mit Abschluss besitze und die Volljährigkeit erreicht habe, sei er nicht bereit, eine weitere Ausbildung zu finanzieren. Die ablehnende Haltung der Klägerin mache dies unzumutbar.