2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. November 2024 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für die mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 24. September 2024 in Betreibung gesetzte Forderung. 2.2. Am 17. Dezember 2024 erstattete der Beklagte eine Stellungnahme mit dem Antrag auf Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs. 2.3. Am 10. Januar 2025 erstatteten die Klägerin und am 20. Januar 2025 der Beklagte je eine Stellungnahme. 2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 12. Februar 2025: