1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 24. September 2024 für eine Forderung von Fr. 1'726.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 23. September 2024. Bei der Forderung handelt es sich gemäss Angaben auf dem Zahlungsbefehl um Unterhaltsbeiträge zugunsten der Klägerin für die "Betreibungsperiode von August bis September 2024" gemäss dem "Urteil der Ehescheidung vom 15.10.2021 von dem Bezirksgericht Bremgarten". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 26. September 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.