Gemäss der dasselbe Datum wie die Veranlagungsverfügung tragenden Steuerrechnung (VA, GB 2) setzt sich der Saldo zu Gunsten des Klägers (Fr. 4'954.50) aus dem Steuerbetrag (Fr. 4'176.00), dem Belastungszins (Fr. 198.50), den Gebühren und Kosten (Fr. 280.00) sowie der Busse wegen Nichtabgabe der Steuererklärung (Fr. 300.00) zusammen. Aus dem ebenfalls vom 9. November 2023 stammenden Kontoauszug "Ordentliche Steuer 2021 / 1, Kantonale Steuern" gehen neben der ordentlichen Steuer von Fr. 4'176.00 und den Belastungszinsen von Fr. 198.50 auch Fr. 200.00 Einschätzungsgebühr, Fr. 300.00 Busse wegen Nichtabgabe der Steuererklärung,