Hierfür könne (ebenfalls) definitive Rechtsöffnung erteilt werden. Die übrigen eingeforderten Fr. 580.00 seien sowohl auf dem Kontoauszug "Ordentliche Steuer 2021 / 1, Kantonale Steuern" vom 9. November 2023 als auch auf dem Kontoauszug "Kantonale Steuern 2021 / 001, Ordentliche Steuern" vom 13. September 2024 ausgewiesen. Dieser Betrag setze sich aus einer Einschätzungsgebühr (Fr. 200.00), einer Busse für die Nichtabgabe der Steuererklärung (Fr. 300.00), einer 1. Steuererklärungsmahngebühr (Fr. 40.00) sowie einer 2. Steuererklärungsmahngebühr (Fr. 40.00) zusammen. Diese Positionen seien auch in der Steuerrechnung vom 9. November 2023 aufgeführt. Bei keinem dieser Dokumente handle