" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 23. April 2024) für den Betrag von Fr. 4'176.00 nebst Zins zu 3.5 % seit 19. April 2024, für den Betrag von Fr. 263.05 sowie für Fr. 130.00 definitive Rechtsöffnung erteilt. Im Übrigen wird das Rechtsöffnungsgesuch abgewiesen. 2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.