1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 23. April 2024 für eine Forderung von Fr. 4'176.00 nebst Zins von 3.5 % seit 19. April 2024 (Forderungsgrund: Kantonale Steuern 2021, Ordentliche Steuer, Steuerrechnung vom 9. November 2023), Fr. 710.00 Kosten/gesetzliche Gebühren und Fr. 263.05 aufgelaufener Zins bis 18. April 2024. Gegen diesen ihm am 25. April 2024 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag.