1.2. Mit seinen als "Widerspruch" und "Einsprache" titulierten Eingaben vom 5. und 16. Dezember 2024 weist der Beklagte von der Klägerin gegen ihn erhobene Vorwürfe zurück und bestreitet verschiedene Vorbringen der Klägerin in deren Eheschutzgesuch vom 27. November 2024. Zudem beantragt der Beklagte die Abweisung der Eheschutzbegehren der Klägerin sowie die Festlegung von angemessenen Massnahmen, welche ihm den Zugang zu seinem Wohnort und die Erlangung seines Eigentums, welches sich in der gemeinsamen Wohnung der Parteien befinde, ermöglichen sollen.