2.2. Mit Verfügung vom 28. November 2024 wies das Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Familiengerichts, den mit Eheschutzgesuch gestellten Antrag der Klägerin um Erlass von superprovisorischen Massnahmen ab. 3. 3.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beklagte mit als "Widerspruch gegen die Verfügung" titulierter Eingabe vom 5. Dezember 2024 sowie mit als "Einsprache gegen die Verfügung" titulierter Eingabe vom 16. Dezember 2024 sinngemäss Beschwerde. Er reichte diese Eingaben beim Bezirksgericht Zofingen ein.