Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Beim Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen ist zwischen den Parteien ein Eheschutzverfahren rechtshängig (SF.2024.75). 2. 2.1. Mit Eheschutzgesuch vom 27. November 2024 beantragte die Klägerin u.a., dass dem Beklagten im Sinne einer superprovisorischen Massnahme nach Art. 265 ZPO zu verbieten sei, sich der Klägerin anzunähern bzw. sich in der Umgebung der ehelichen Liegenschaft sowie in der Umgebung des Arbeitsortes der Klägerin aufzuhalten.