In ihrer Beschwerde legte sie überdies plausibel dar, dass dies auch in nächster Zeit der Fall sein wird: So konnte die Beklagte ihren Ertrag aus Aboverkäufen seit 2021 kontinuierlich steigern, nämlich von Fr. 92'417.64 im Jahr 2021 auf Fr. 116'096.75 im Jahr 2022 und schliesslich auf Fr. 172'669.92 im Jahr 2023 (BB 17 ff.), wenngleich diese Ertragssteigerung (nebst dem "übrigen Nebenerfolg" [wohl Mieteinnahmen]) erst 2023 zu einem (bescheidenen) Gewinn von Fr. 142.41 führte. Dennoch zeigt sich bei der Ertragslage ein klarer Aufwärtstrend, der sich 2024 fortzusetzen schien.