Aus dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamts Q._____ vom 12. Februar 2025 (BB 32) ergibt sich, dass die Beklagte seit 2021 Liquiditätsprobleme hatte. Für die Zeit vom 6. Oktober 2021 bis 10. Dezember 2024 sind darin (ohne die der vorliegenden Konkurseröffnung zugrundeliegende) 30 Betreibungen aufgeführt, wovon 28 durch Zahlung an das Betreibungsamt Q._____ vollständig erledigt wurden. Nach einer weiteren Zahlung vom 17. Februar 2025 (BB 34) war somit bei Einreichung der Beschwerde am 17. Februar 2025 noch eine Betreibung im Betrag von Fr. 2'130.50 offen.