2.3.2. Die Beklagte ist seit dem […] mit folgendem Zweck im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen: […]. Nach Angaben der Beklagten laufen ihre Geschäfte zur Zeit sehr gut, und nachdem 2023 nach Corona kein Verlust mehr geschrieben worden sei, habe das Unternehmen 2024 gemäss provisorischer Erfolgsrechnung 2024 ihres Treuhandbüros wieder einen Gewinn von Fr. 100'000.00 erzielt. Die Beklagte habe sich somit von den Coronajahren 2021/2022 sehr gut erholen können und plane nun sogar die Übernahme der Untermieterin D._____ per April 2025. Im Januar 2025 habe sie einen Umsatz von Fr. 36'626.00 erzielt.