1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes C._____ vom 13. Juni 2025 für eine Forderung von insgesamt Fr. 167.35 (nebst Zinsen zu 5 % seit dem 6. Juni 2025 auf Fr. 146.00). 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 7. Juli 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 14. August 2025 wurde dem Beklagten am 1. September 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 30. September 2025 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 15. Dezember 2025 wie folgt: