3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Der Kläger erhob mit Eingabe vom 15. Dezember 2025 (persönlich überbracht am 17. Dezember 2025) Beschwerde gegen diesen ihm am 8. Dezember 2025 zugestellten Entscheid und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- " 1. Die vorliegende Beschwerdeschrift sei als form- und fristgerecht eingereicht zu betrachten. 2. Der Entscheid des Bezirksgericht R._____ vom 3. Dezember 2025 sei aufzuheben.