1. Mit Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2025 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ betrieb der Kläger den Beklagten für eine Forderung von Fr. 13'260.00 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 104.00. Als Forderungsgrund wurde angegeben: " Ausstehende monatliche Kinderalimente für A._____ seit Februar 2024 (pro Monat ist der Betrag 780.00 -> 17 x CHF 780 = insgesamt CHF 13'260.00 für die Monate Februar bis und mit Juni 2025" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 18. Juni 2025 zugestellt, woraufhin dieser am 18. Juni 2025 Rechtsvorschlag erhob.