1. Mit Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2025 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ betrieb der Kläger den Beklagten für eine Forderung von Fr. 13'260.00 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 104.00. Als Forderungsgrund wurde angegeben: " Ausstehende monatliche Kinderalimente für A._____ seit Februar 2024 (pro Monat ist der Betrag 780.00 -> 17 x CHF 780 = insgesamt CHF 13'260.00 für die Monate Februar 2024 bis und mit Juni 2025" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 18. Juni 2025 zugestellt, woraufhin dieser am 19. Juni 2025 Rechtsvorschlag erhob.