2.2.3. Die Konkursforderung musste bis zum 29. Dezember 2025 getilgt sein (vgl. E. 1 und E. 2.2.2 hiervor). Gemäss den beiden bereits erwähnten Schreiben der Klägerin vom 17. und 18. Dezember 2025 (VA, act. 15 und 17) wurde die Schuld von Fr. 2'629.60 (VA, act. 9 und 10) vor Ablauf der Beschwerdefrist vollständig getilgt.