Dem mit der Beschwerde vom 18. Dezember 2025 zum Nachweis der Tilgung eingereichten Beleg betreffend eine Zahlung der Beklagten von ihrem Konto bei der C._____ AG zu Gunsten des Betreibungsamts Q._____ mit dem Zahlungszweck "aaa" in Höhe von Fr. 2'031.65 mit Valutadatum 9. Dezember 2025 lässt sich nichts über den genauen Zahlungszeitpunkt entnehmen, weshalb damit nicht nachgewiesen ist, dass die Zahlung vor der Konkurseröffnung erfolgte.