3. 3.1. Gegen diesen ihr am 31. Januar 2025 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 10. Februar 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Der Entscheid des Bezirksgericht Aarau vom 22. Januar 2025 sei aufzuheben und das Gesuch der Berufungsklägerin um Aufhebung der vorläufigen Einstellung der Betreibung gutzuheissen. 2. Eventualiter sei der Entscheid des Bezirksgericht Aarau vom 22. Januar 2025 aufzuheben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen.