2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg erkannte am 21. November 2025: " 1. Über B._____, […], wird mit Wirkung ab 21. November 2025, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.