1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 13. Juni 2025 für die "Prämien KVG 11.2024- 12.2024" im Betrag von Fr. 112.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 11. Juni 2025 sowie für fällige Zinsen von Fr. 2.50 und administrative Kosten von Fr. 110.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 17. Juni 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 18. September 2025 (Postaufgabe am 22. September 2025) beim Bezirksgericht Brugg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 5. August 2025 zugestellt worden war.