1) Eine umfassende Prüfung all seiner laufenden Angelegenheiten (verwaltungsrechtlich, medizinisch, disziplinarisch, sozialrechtlich etc.), bei denen schwerwiegende Hinweise auf systematische Unregelmässigkeiten bestünden. 2) Die Einleitung einer allgemeinen Beschwerde gegen natürliche oder juristische Behörden oder Behörden, die Schäden, Erniedrigung, psychische Belastung oder Fahrlässigkeit verursacht hätten, sei es einzeln oder im Rahmen systematischer Praktiken. 3) Die rechtliche und verfahrenstechnische Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Klagen, Beschwerden oder Anzeigen, sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene.