Zudem wurde der Gesuchsteller aufgefordert, innert gleicher Frist Arztberichte einzureichen, mit denen er seine medizinischen Beschwerden und Diagnosen belegen könne. Der Gesuchsteller wurde zudem darauf hingewiesen, dass sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen werde, wenn eine Eingabe ausbleibe. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2025 (act. 26 f.) reichte der Gesuchsteller weder entsprechende Unterlagen ein noch nahm er Stellung zu den mit Verfügung vom 22. September 2025 gestellten Fragen. Vielmehr teilte er mit, -5-