24 f.) auf, innert 20 Tagen (namentlich genannte) Unterlagen hinsichtlich seiner finanziellen Verhältnisse einzureichen sowie auszuführen gegen wen er seine Haftungsklage richten wolle, unter welchen medizinischen Beschwerden er leide bzw. welche Diagnosen bei ihm gestellt worden seien, wie hoch sein erlittener Schaden sei und wie sich dieser zusammensetze und inwiefern die Ärzte ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten. Zudem wurde der Gesuchsteller aufgefordert, innert gleicher Frist Arztberichte einzureichen, mit denen er seine medizinischen Beschwerden und Diagnosen belegen könne.