2.3.2. Nach mit obergerichtlichem Entscheid vom 1. Juli 2025 erfolgter Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz (E. 2.3.1. hiervor) zu neuer Entscheidung forderte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen den Gesuchsteller mit Verfügung vom 22. September 2025 (act. 24 f.)