4. Die Prozesskostenvorschussbegehren der Parteien für das Berufungsverfahren werden abgewiesen. 5. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihm Rechtsanwalt Dominic Vogel, Q._____, bestellt. 6. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen, soweit es in Bezug auf die Gerichtskosten nicht zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben wird. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihr Rechtsanwalt Franz Hollinger, Q._____, bestellt. Zustellung an: […]