1. In Gutheissung der Berufung des Beklagten werden die Dispositiv-Ziffern 1.1 und 2 des Entscheids des Bezirksgerichts Q._____ vom 7. Oktober 2025 wie folgt abgeändert: 1.1 Die Arbeitgeberin des Gesuchsgegners, der D._____, […], R._____, wird richterlich unter Androhung der Doppelzahlung im Unterlassungsfall angewiesen, ab sofort und bis auf weiteres vom Lohn des Gesuchgegners monatlich Fr. 453.20, zzgl. allfälliger Kinderzulagen für den Sohn C._____, geb. tt.mm. 2017, auf ein von der Vertreterin der Gesuchstellerin zu bezeichnendes Konto zu überweisen.