" 1. Die Arbeitgeberin des Beklagten, der D._____, […], R._____, sei richterlich unter die Androhung der Doppelzahlung im Unterlassungsfall angewiesen, ab sofort und bis auf weiteres vom Lohn des Gesuchgegners monatlich Fr. 471.–, zzgl. allfälliger Kinderzulagen für den Sohn C._____, geb. tt.mm. 2017, auf ein von der Klägerin zu bezeichnendes Konto zu überweisen. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für das Berufungsverfahren ZSU.2025.357 einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 5'000.– zu bezahlen. -5-