" 1.1 Die Arbeitgeberin des Gesuchsgegners, der D._____, […], R._____, wird richterlich unter Androhung der Doppelzahlung im Unterlassungsfall angewiesen, ab sofort und bis auf weiteres vom Lohn des Gesuchgegners monatlich Fr. 453.20, zzgl. allfälliger Kinderzulagen für den Sohn C._____, geb. tt.mm. 2017, auf ein von der Vertreterin der Gesuchstellerin zu bezeichnendes Konto zu überweisen." 3.6. Mit Berufungsantwort vom 18. Dezember 2025 beantragte die Klägerin: