1.1 Die Arbeitgeberin des Gesuchsgegners, der D._____, […], R._____, wird richterlich unter Androhung der Doppelzahlung im Unterlassungsfall angewiesen, ab sofort und bis auf weiteres vom Lohn des Gesuchgegners monatlich CHF 453.20, zzgl. allfälliger Kinderzulagen für den Sohn C._____, geb. tt.mm. 2017, auf ein von der Vertreterin der Gesuchstellerin zu bezeichnendes Konto zu überweisen. 2. Die Entscheidgebühr wird im Umfang von CHF 300.00 dem Gesuchsgegner auferlegt. Im Umfang von CHF 700.00 wird sie der Gesuchstellerin auferlegt.