" Es sei der derzeitige Arbeitgeber und alle künftigen Arbeitgeber von B._____ gemäss Art. 291 ZGB anzuweisen, die gemäss Entscheid vom 5. September 2023 für die Klägerin, monatlich fällig werdenden Kinderalimente von derzeit CHF 1'479.00 plus Kinderalimente von derzeit CHF 250.00 ab sofort bis zum Ende der Unterhaltspflicht vom monatlich fällig werdenden Monatslohn des Beklagten abzuziehen und auf das Konto des Vertreters der Kläger zu überweisen."