1. Mit Eheschutzentscheid vom 5. September 2023 verpflichtete das Präsidium des Familiengerichts Q._____ den Beklagten u.a. zur Bezahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen an die Klägerin für den gemeinsamen Sohn der Parteien, C._____, von Fr. 1'472.00 ab dem 1. Januar 2024 (Dis- positiv-Ziffer 2.2). 2. 2.1. Mit Gesuch vom 12. September 2025 beantragte die Klägerin beim Präsidium des Familiengerichts Q._____: