1.2. Die Klägerin sprach gegenüber dem Beklagten am 18. April 2025 unter Verwendung des amtlichen Formulars per 30. Mai 2025 die Kündigung des Mietverhältnisses aus. 2. 2.1. Nachdem der Beklagte das Mietobjekt per 30. Mai 2025 nicht verlassen hatte, stellte die Klägerin mit Eingabe vom 14. August 2025 (Postaufgabe) beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten ein Ausweisungsbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 21. November 2025 wie folgt: " 1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.