Es sei auch unverständlich, dass betreffend das Stromproblem nichts unternommen worden sei. Die Vermieterin sei persönlich und schriftlich darauf hingewiesen worden, dass sie seit dem Einzug am 1. März 2021 Stromrechnungen bezahlten, die nichts mit dem realen Stromverbrauch zu tun hätten, sondern Teil der Liegenschaft beträfen. Bis heute habe die Vermieterin nichts unternommen, um die Situation zu beheben, geschweige denn eine Rückerstattung veranlasst. Ein weiterer Punkt, weshalb sie die Mietzinszahlungen komplett eingestellt hätten, sei der Schimmelpilzbefall in verschiedenen Räumen der Wohnung gewesen. Auch hier habe die Vermieterin keinerlei Reaktion gezeigt.