2. 2.1. Die Klägerin beantragte beim Bezirksgericht Kulm mit Klage vom 6. November 2025 die Feststellung, dass die Mietverhältnisse zwischen den Parteien rechtsgültig beendet worden seien und die Ausweisung der Beklagten 1 und 2 aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagten 1 und 2 ersuchten mit Stellungnahme vom 12. November 2025 um Abweisung des Ausweisungsgesuchs. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm entschied am 26. November 2025: