1. 1.1. Die Klägerin als Vermieterin schloss mit den Beklagten 1 und 2 als solidarisch haftende Mieter am 1./2. Februar 2021 einen Mietvertrag über eine 6-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss und einen Kellerraum an der Q-Strasse in R._____ zu einem monatlichen Mietzins (inkl. Nebenkosten) von Fr. 1'900.00 ab. Am 23. Mai 2023 schloss die Klägerin mit der Beklagten 2 zudem einen Mietvertrag für einen (weiteren) Kellerraum an derselben Örtlichkeit zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 130.00 ab.