4. Soweit ersichtlich bezog sich die im Zahlungsbefehl genannte Forderung von Fr. 32'500.00 auf den soeben thematisierten angeblichen Darlehensvertrag über die damit übereinstimmende Summe gemäss dem von der Vorinstanz auf den 9. Juni 2020 datierten Dokument. Hingegen sind aus -7-