Alle diese Schreiben stellten provisorische Rechtsöffnungstitel dar. Diese Darlehen seien vom Kläger mit dem Schreiben vom 2. Mai 2024 gekündigt worden, und im Zeitpunkt des Zahlungsbefehls seien die Darlehensforderungen zur Rückzahlung fällig gewesen. Insgesamt lägen provisorische Rechtsöffnungstitel für den Betrag von Fr. 56'780.00 vor. Aufgrund der Dispositionsmaxime sei dem Kläger im Umfang von -5- Fr. 32'500.00 (gemäss seiner Betreibung bzw. seiner Rechtsöffnungsanträge) provisorische Rechtsöffnung zu erteilen.