Die Beklagte und ihr Ex-Mann C._____ hätten beide auf dem Dokument unterzeichnet und es werde festgehalten, dass sie sich damit verpflichteten, dem Kläger diese Summe von Fr. 52'780.00 in den nächsten fünf Jahren zurückzubezahlen. Es handle sich bei diesem Dokument um einen Darlehensvertrag. Ebenfalls um Darlehensverträge, mit welchen sich die Beklagte und ihr Ex-Mann zur Rückzahlung verpflichtet hätten, handle es sich bei den weiteren mit dem Rechtsöffnungsgesuch eingereichten Dokumenten vom 14. Juni 2021 (Fr. 2'000.00), vom 12. Juli 2021 (Fr. 1'000.00) und vom 21. Juli 2021 (Fr. 1'000.00). Alle diese Schreiben stellten provisorische Rechtsöffnungstitel dar.