ausmache, welche die Beklagte und ihr Ex-Mann C._____ zu tragen hätten. Zudem sei vor einigen Monaten für C._____ mit der XY noch ein iPhone SE im Wert von Fr. 780.00 gekauft worden. Dies bedeute daher Fr. 40'000.00 des ausgeliehenen Geldes plus Fr. 12'000.00 Zinskosten plus Fr. 780.00 für das iPhone SE, was einen Betrag von Fr. 52'780.00 ergebe. Abschliessend werde im Schreiben noch festgehalten, dass es das Ziel sei, in den nächsten fünf Jahren die Summe von Fr. 52'780.00 zurückzubezahlen. Die Beklagte und ihr Ex-Mann C.__