" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 29. Juli 2024; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 21. August 2024) für den Betrag von Fr. 32'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 19. Juni 2024 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Vorschuss des Gesuchstellers in gleicher Höhe verrechnet. so dass die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller Fr. 400.00 direkt zu ersetzen hat. -3-