1. Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ vom 29. Juli 2024 betrieb der Kläger die Beklagte in der Betreibung Nr. aaa für den Betrag von Fr. 32'500.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Januar 2024 und für Fr. 104.00 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: