2.2.4. Der eingereichte Jahresabschluss per 31. Dezember 2024 (BB 7) weist keine Kreditoren auf. Dass der Beklagte, der mit seinem Einzelunternehmen gemäss Handelsregisterauszug einen […] und ein […] betreibt und damit Umsätze von Fr. 97'613.30 (2024) bzw. Fr. 103'616.97 (2023) erzielte, Kreditoren haben muss, steht ausser Frage. Deren Nichtvorhandensein im Jahresabschluss bedeutet somit, dass am Stichtag keine offenen Forderungen bestanden, was ungewöhnlich ist und deshalb erklärungsbedürftig war.